Eidg. Reglement vom 2.12.2002
Zimmerleute erstellen und sanieren die verschiedensten Holzbauwerke im Innen- und Aussenbereich. Sie sind zuständig für den ganzen Produktionsablauf, von der Herstellung der Einzelteile bis hin zur Montage vor Ort.
Zimmermänner und Zimmerinnen sind Fachleute für Holzbauwerke aller Art. Sie richten Dachstühle auf, bauen Holzhäuser, Scheunen und Sporthallen, fertigen Brücken und Fassaden, konstruieren Treppen, Türen und Tore, täfern Wände und Decken, verlegen Böden, setzen Fenster ein und isolieren Wände. Sie kennen die verschiedenen Holzarten und wissen, wie sie gelagert und bearbeitet werden. Je nach Verwendungszweck wählen sie das geeignete Holz und verarbeiten es weiter bis zum Endprodukt.
Als erstes übertragen die Zimmerleute die Masse aller benötigten Balken, Latten, Holzfaser-, Span- und Sperrholzplatten von den Konstruktionsplänen aufs Holz. Die Holzteile sägen, fräsen, hobeln und bohren sie je nach Bedarf in die gewünschte Form. In der Werkstatt befassen sie sich auch mit der Vorfabrikation von Elementen wie ganzen Decken oder Wänden samt Aussparungen für Fenster und Kamine usw. Dazu stehen ihnen heute moderne Sägen, Fräsen, Balkenhobler, Hobel, Stemm- und Bohrmaschinen zur Verfügung.
Die vorbereiteten Bauteile und Sparren (Schrägbalken) montieren die Zimmerleute anschliessend auf der Baustelle zum Endprodukt. Das kann ein Dachstuhl sein, ein ganzes Haus, eine Treppe etc. In Teamarbeit verbinden sie die Hölzer fachgerecht mit Schrauben und Nägeln. Dazu setzen sie Hammer, Beil und Schlegel ein. Äusserst exaktes Arbeiten sowie eine gut eingespielte Zusammenarbeit sind unerlässlich, jeder Handgriff muss sitzen.
Neben ihrer Arbeit im Neu- und Innenausbau renovieren Zimmerleute auch Altbauten. Zudem übernehmen sie Isolationsarbeiten zum Schall-, Temperatur- oder Feuchtigkeitsschutz von Gebäuden.
Zimmerleute kennen die Gefahren in ihrem Beruf und schützen sich und ihre Mitarbeitenden, indem sie die Sicherheitsvorschriften beachten, Massnahmen zur Unfallverhütung treffen und die persönliche Schutzausrüstung tragen. Um die Umwelt nicht zu gefährden, achten sie auf die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen. Verbrauchte Materialien entsorgen sie gemäss den betrieblichen Vorschriften.
Eidg. Reglement vom 2.12.2002
3 Jahre (ab 2014 voraussichtlich 4 Jahre)
In einer Zimmerei bzw. einem Holzbaubetrieb
1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule
Berufsbezogene Fächer:
Berufskunde (Werkstoffkunde, Fachkunde, Konstruktionslehre), Fachzeichnen, Fachrechnen.
zu verschiedenen Themen
Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während der Grundbildung die Berufsmaturitätsschule besucht werden.
Eidg. Fähigkeitszeugnis "Gelernter Zimmermann" bzw. "Gelernte Zimmerin"
Angebote von Fach- und Berufsfachschulen, des Verbandes Holzbau Schweiz sowie des Verbandes Schweiz. Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM
Schreiner/in, Zeichner/in EFZ
Vorarbeiter/in Holzbau
Holzbau-Polier/in mit eidg. Fachausweis, Holzfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
Holzbau-Meister/in
Dipl. Techniker/in HF Holzbau
z.B. Bachelor of Science (FH) in Holztechnik, Architektur oder Bauingenieurwesen
Idee, Organisation und Durchführung: Wirtschaftskammer Baselland
In Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Landschaft
In Zusammenarbeit mit der Stadt Liestal
Das Hauptbild dieser Webseite stammt von einer vergangenen Berufsschau. Die Erscheinungsreihenfolge ist rein zufällig und reflektiert keinesfalls irgendeine Geschlechterpräferenz. mehr...