Eidg. Verordnung vom 28.9.2009
Zeichner/innen zeichnen Pläne gemäss Vorgaben von Fachpersonen der Raum- und Bauplanung. Je nach Fachrichtung sind sie spezialisiert auf Architektur, Ingenieurbau, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Raumplanung.
Zeichner/innen zeichnen und konstruieren Pläne, Skizzen und Modelle für Bauprojekte. Sie halten sich dabei an Entwürfe von Fachleuten, z.B. Architekten, Bauingenieurinnen oder Raumplanern, und entwickeln deren Gestaltungsvorschläge weiter. Bei Bedarf führen sie zuerst vor Ort Messungen durch. Aufgrund dieser Daten und bestehender Pläne erstellen sie dann mit CAD-Programmen oder von Hand technische Zeichnungen, perspektivische Darstellungen, 3-D-Ansichten und massstabgetreue Modelle.
Neben darstellerischen übernehmen Zeichner/innen auch fachtechnische und planerische Arbeiten. Sie unterstützen die Fachpersonen der Bau- und Raumplanung auf allen Projektstufen. Bei der Erarbeitung von Lösungen für Bauvorhaben berücksichtigen sie mathematische Berechnungen und naturwissenschaftliche Gesetze. Sie kennen chemische und physikalische Eigenschaften von Baumaterialien und achten auf eine umweltgerechte Bauweise. Sie beachten das soziale und kulturelle Umfeld sowie baurechtliche Vorschriften. Zudem führen Zeichner/innen administrative Aufgaben, Präsentationen sowie Baukontrollen durch. Je nach Betrieb und Fachrichtung spezialisieren sie sich auf einen Bereich.
Zeichner/innen der Fachrichtung Architektur erstellen Projekt- und Ausführungspläne von Hochbauten aller Art, etwa Wohnhäusern, Einkaufszentren, Bürogebäuden oder Industriebauten.
Zeichner/innen der Fachrichtung Ingenieurbau befassen sich mit Tragkonstruktionen von Hochbauten (aus Stahlbeton, Stahl oder Holz) sowie der Planung von Tiefbauten (Infrastruktur für den Verkehr, Wasserbau, Umweltschutz sowie die Ver- und Entsorgung).
Zeichner/innen der Fachrichtung Innenarchitektur beteiligen sich an Aus- und Umbauprojekten, z.B. von Wohnungen, Geschäftsräumen, Ladenlokalen oder Messeständen.
Mit ihren Pflanzenkenntnissen gestalten Zeichner/innen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur Pläne für Grünanlagen und Landschaften in verschiedenen Lebensräumen, sei es im Wohn-, Arbeits-, Erholungs-, Freizeit-, Tourismus- oder Naturschutzbereich.
Zeichner/innen der Fachrichtung Raumplanung befassen sich mit der Siedlungs-, Verkehrs-, Landschafts- und Umweltplanung. Sie wirken mit bei der Entwicklung und Gestaltung von Quartieren, Dörfern, Städten oder ganzen Regionen.
je nach Fachrichtung:
- Interesse an der Natur, besonders an Pflanzen
- Interesse an Informatik
Eidg. Verordnung vom 28.9.2009
4 Jahre
In einem Betrieb der entsprechenden Fachrichtung, z.B. Architektur- / Planungs- / Bauingenieurbüro, Bau- / Planungsamt
Im 1. Lehrjahr 2 Tage, danach 1 - 1½ Tage pro Woche an einer Berufsfachschule
Berufsbezogene Fächer:
Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen, Planung, Visualisierung, Projektarbeit (je nach Fachrichtung diverse Schwerpunkte)
Zu verschiedenen Themen
Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während der Grundbildung die Berufsmaturitätsschule besucht werden.
Eidg. Fähigkeitszeugnis "Zeichner/in EFZ" (Fachrichtung Architektur, Ingenieurbau, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Raumplanung)
Angebote von Berufsverbänden, Höheren Fachschulen und Fachhochschulen
Je nach gewählter Fachrichtung sind verschiedene höhere Berufsbildungen möglich:
Baupolier/in (Hochbau bzw. Tiefbau) mit eidg. Fachausweis, Einrichtungsberater/in mit eidg. Fachausweis
Dipl. Bauleiter/in Hochbau, Dipl. Bauleiter/in Tiefbau
z.B. Dipl. Techniker/in HF mit Fachrichtung Bauplanung, Bauführung oder Holztechnik
Bachelor of Science (FH) in Bauingenieurwesen, Bachelor of Arts (FH) in Architektur, Bachelor of Science (FH) in Landschaftsarchitektur, Bachelor of Science (FH) in Raumplanung, Bachelor of Arts (FH) in Innenarchitektur, Bachelor of Science (FH) in Geomatik
Idee, Organisation und Durchführung: Wirtschaftskammer Baselland
In Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Landschaft
In Zusammenarbeit mit der Stadt Liestal
Das Hauptbild dieser Webseite stammt von einer vergangenen Berufsschau. Die Erscheinungsreihenfolge ist rein zufällig und reflektiert keinesfalls irgendeine Geschlechterpräferenz. mehr...