Eidg. Verordnung vom 30.4.2010
Pharma-Assistenten und Pharma-Assistentinnen verkaufen in der Apotheke Medikamente, Heilmittel, Pflegeprodukte und weitere Artikel. Sie beraten die Kundschaft zu Fragen der Gesundheit und Krankheit sowie zu Medikamenten. Zudem übernehmen sie administrative und verkaufsfördernde Arbeiten.
In Apotheken bieten Pharma-Assistentinnen ein reichhaltiges Sortiment von Medikamenten und Heilmitteln an. Ergänzt wird die Palette durch Säuglingsnahrung, Sanitäts- und Hygieneartikel, Chemikalien, Kosmetika, Hilfsmittel für die Hauspflege sowie pflanzliche und homöopathische Mittel.
Pharma-Assistenten beraten die Kundschaft zuvorkommend und fachkundig. Sie erteilen Empfehlungen bei Krankheitssymptomen, gesundheitlichen Fragen, zu Reise- und Impffragen oder zu einem bestimmten Produkt. Gemäss Rezept stellen sie die verordneten Medikamente zusammen und erfassen am PC die Patientendaten. Sie erkennen Handschriften und die Rezeptfachsprache von Ärzten und wissen über eine grosse Anzahl von Medikamenten und Substanzen Bescheid. Weitere Produktinformationen rufen sie am PC ab oder entnehmen sie aus Handbüchern. Sie müssen auch gesetzliche Bestimmungen bei der Abgabe von Medikamenten beachten. Die Abgabe eines rezeptpflichtigen Medikamentes und Fragen zur Dosierung und Verträglichkeit werden vom Apotheker stets überprüft resp. beantwortet. Danach beschriften Pharma-Assistenten die Medikamente mit der Einnahmevorschrift und händigen sie dem Kunden aus.
Nach Anweisung der Apothekerin stellen Pharma-Assistentinnen im Labor einfache Rezepturen oder hauseigene Arzneien wie Salben, Pulver, Teemischungen und Kapseln her. Diese Feinarbeit erfordert hohe Konzentration und Hygienebewusstsein.
Im administrativen Bereich erledigen Pharma-Assistenten Buchhaltung, Abrechnungen und Korrespondenz mit Krankenversicherungen und anderen Institutionen. Sie überwachen das Sortiment im Lager, bestellen beim Lieferanten Ware und kontrollieren die gelieferten Produkte. Jede Packung wird in der Lagerverwaltung eingetragen und erhält einen Strichcode und Preis. Anschliessend wird sie in Verkaufsgestellen, Schubladen und im Lager eingeordnet. Verfallene Ware entsorgen sie vorschriftsgemäss. Sie sind auch verantwortlich für eine attraktive Präsentation im Verkaufsraum, achten auf Sauberkeit und Hygiene und halten die Vorschriften zur Arbeitssicherheit ein.
Auch wenn viele Kunden warten, müssen Pharma-Assistentinnen belastbar sein und ihre Arbeit sehr sorgfältig und zuverlässig ausführen, da ein Fehler schwerwiegende Konsequenzen haben kann.
Eidg. Verordnung vom 30.4.2010
3 Jahre
in einer Apotheke.
Besuch der Berufsfachschule im 1. Lehrjahr 2 Tage pro Woche, im 2. und 3. Lehrjahr 1 Tag pro Woche.
Berufsbezogene Fächer:
Fachkundlicher Unterricht: Naturwissenschaftliche Grundlagenlehre (Anatomie, Physiologie, Chemie / Physik, Botanik/Drogenkunde) Basiswissen Arzneimittel (allgemeine Medikamentenlehre inkl. Galenik, Gesetze / Vorschriften)
Spezielle Berufskenntnisse:
Gesundheit, Krankheit und Therapie, Kundenbetreuung
Kompetenz 11: Vertiefung spezielle Berufskenntnisse.
Warenbewirtschaftung, administrative Arbeiten, Verkaufsförderung usw.
zu diversen Themen
Bei sehr guten Leistungen kann während der Grundbildung zusätzlich die Berufsmittelschule besucht werden.
Eidg. Fähigkeitszeugnis als "Pharma-Assistent/in EFZ"
Angebote der kantonalen Apothekervereine und der pharmaSuisse.
Eine permanente Weiterentwicklung und Vertiefung in Fachliteratur ist unerlässlich.
Mit eidg. Fachausweis:
Pharma-Betriebsassistent/in,
Detailhandelsspezialist/in
Einkaufsfachmann/-frau, Verkaufsfachmann/-frau
Dipl. Detailhandelsökonom/in, Dipl. Einkäufer/in, Dipl. Verkaufsleiter/in
Dipl. Drogist/in HF
Bachelor of Science (FH) in Biotechnologie, Bachelor of Science (FH) in Life Technologies, Bachelor of Science (FH) in Betriebsökonomie usw.
Idee, Organisation und Durchführung: Wirtschaftskammer Baselland
In Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Landschaft
In Zusammenarbeit mit der Stadt Liestal
Das Hauptbild dieser Webseite stammt von einer vergangenen Berufsschau. Die Erscheinungsreihenfolge ist rein zufällig und reflektiert keinesfalls irgendeine Geschlechterpräferenz. mehr...