Eidg. Verordnung vom 12.12.2006
Kosmetiker/innen befassen sich mit der Gesunderhaltung der Haut. Sie beraten Kunden und Kundinnen, wie sie die Haut im Alltag pflegen und ihre Schönheit erhalten können. Sie pflegen sie individuell im Institut und verkaufen zusätzlich kosmetische Produkte.
Kosmetiker/innen tragen zur Gesundheits- und Körperpflege bei. Durch die Behandlung können sie die Folgen der vielfältigen negativen Einwirkungen auf der Haut günstig beeinflussen.
Bevor sie mit der Gesichtsbehandlung beginnen, stellen Kosmetiker/innen der Kundin Fragen, nehmen ihre Wünsche entgegen und beurteilen die Haut und deren Zustand. Sie beraten sie freundlich und kompetent und schlagen ihr die für sie geeignete Behandlung vor. Zu Beginn reinigen sie der Kundin Gesicht, Hals und Dekolleté, tragen je nach Hautzustand ein Peeling auf und entfernen Mitesser. Zur Behandlung gehören auch eine sanfte Gesichtsmassage sowie eine spezifische Gesichtsmaske.
Im Kosmetikinstitut färben Kosmetiker/innen Brauen und Wimpern. Danach zupfen sie die Brauen passend in Form. Zusätzlich nehmen sie bei Kunden Hand- und Nagelpflege, kosmetische Fusspflege, Haarentfernungen mit Wachs, definitive elektrische Haarentfernungen sowie Behandlungen gegen Cellulite und Ganzkörpermassagen vor. Neben der pflegenden Kosmetik beherrschen Kosmetiker/innen auch die verschiedenen Arten von Make-up. Je nach Kosmetikinstitut bieten sie zudem spezielle Dienstleistungen an wie Akne- und Straffungskuren zur Behandlung, welche sie in Zusatzausbildungen erlernt haben.
Kosmetiker/innen arbeiten viel mit den Händen. Bei der Behandlung müssen sie sich konzentrieren und jeden einzelnen Schritt zum voraus planen. Sie setzen auch Apparate mit direkter und indirekter Stromanwendung ein. Dies setzt Fingerspitzengefühl und technisches Geschick voraus. Für jede Behandlung bereiten sie den Arbeitsplatz fachspezifisch vor. Anschliessend reinigen, desinfizieren und sterilisieren sie die verwendeten Arbeitsgeräte. Persönliche und betriebliche Hygiene sind äusserst wichtig. Sie beachten auch die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.
Im Verkaufsgespräch beraten Kosmetiker/innen die Kundinnen fachkundig über die geeignete Pflege zu Hause und verkaufen ihnen auf den Hautzustand abgestimmte Präparate. Diese Angaben tragen sie in die Kundenkarteikarte ein. Ausserdem nehmen sie Telefone entgegen und koordinieren Termine. Sie überwachen das Verbrauchsmaterial und die Verkaufsprodukte im Lager, bestellen Waren und kontrollieren die Produkte nach erfolgter Lieferung.
Eidg. Verordnung vom 12.12.2006
3 Jahre
Im Kosmetikinstitut
1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule
Berufsbezogene Fächer:
Betriebswirtschaft, Betriebsorganisation und Betriebstechniken; Hygiene, Arbeitssicherheit und Schutzmassnahmen; Kommunikation, Beratung und Verkauf, Behandlungskosmetik, Spezialbehandlungen, berufsrelevante Naturwissenschaften und Kenntnisse des menschlichen Körpers
Zu verschiedenen Themen
Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während der Lehre zusätzlich die Berufsmittelschule besucht werden.
Ausbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis:
Eidg. Fähigkeitszeugnis "Kosmetiker/in EFZ"
Angebote der Fachverbände
Maskenbildner/in, Visagist/in
Kosmetiker/in, Farb- und Modestilberater/in (beide mit eidg. Fachausweis)
Kosmetiker/in
Dipl. Betriebswirtschafter/in HF
Bachelor FH in Betriebsökonomie
Idee, Organisation und Durchführung: Wirtschaftskammer Baselland
In Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Landschaft
In Zusammenarbeit mit der Stadt Liestal
Das Hauptbild dieser Webseite stammt von einer vergangenen Berufsschau. Die Erscheinungsreihenfolge ist rein zufällig und reflektiert keinesfalls irgendeine Geschlechterpräferenz. mehr...