Eidg. Verordnung vom 3.11.2008
Konstrukteure und Konstrukteurinnen entwerfen und konstruieren Einzelteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Produktionsanlagen. Sie erstellen am Computer Konstruktionszeichnungen und erarbeiten technische Unterlagen.
Konstrukteure arbeiten in Betrieben der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie. Sie beteiligen sich an der Entwicklung und Konstruktion von Einzelteilen und Baugruppen.
Sie entwickeln und modellieren mechanische, elektrische und elektronische Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Werkzeuge und Produktionsvorrichtungen. Wird z.B. ein neues Handygehäuse, ein Spoiler für einen Sportwagen oder ein neues Design für einen Föhn in Auftrag gegeben, so helfen Konstrukteurinnen mit bei deren Umsetzung. In allen Phasen des Konstruktionsprozesses arbeiten sie eng mit anderen Fachleuten zusammen.
Bei der Entwicklung von Lösungen stützen sich Konstrukteure auf Pflichtenhefte mit den wichtigsten Angaben zu Funktion, Fertigung, Qualität und Kosten. Falls nötig beschaffen sie sich weitere Informationen. Gemeinsam mit den zuständigen Ingenieuren, Entwicklern und Auftraggebern erarbeiten sie ein Konzept. Sie besprechen verschiedene Möglichkeiten, wie Kundenwünsche, technische Anforderungen und Normen erfüllt werden können. Erste Entwürfe skizzieren sie meistens von Hand.
Wenn entschieden ist, welche Lösung weiter verfolgt wird, entwerfen Konstrukteurinnen am Computer (mit CAD-Programmen) die Konstruktionszeichnungen. Sie machen die dafür nötigen Berechnungen und halten auf den Plänen geometrische Form, Masse und Toleranzen sowie Angaben zu Oberflächenbeschaffenheit und Werkstoffen fest. Anhand dieser Unterlagen wird ein Prototyp hergestellt. Erfüllt dieser die Anforderungen, erstellen sie für die Serienproduktion die endgültigen Zeichnungen, die technischen Unterlagen mit den Produktionsdaten und die Stücklisten.
Konstrukteure erstellen Dokumente für die Fertigung, die Montage, den Betrieb und die Instandhaltung von Geräten, Maschinen und Anlagen. Neben den Konstruktionszeichnungen enthalten diese auch Produktbeschreibungen, technische Daten, Bedienungs- und Wartungsanleitungen.
Eidg. Verordnung vom 3.11.2008
4 Jahre
In einem Betrieb der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) oder in einem Lernzentrum
In den ersten 2 Bildungsjahren findet die Basis- und Ergänzungsausbildung statt. Im 3. und 4. Jahr wird eine Schwerpunktausbildung in mind. zwei Tätigkeitsgebieten des Ausbildungsbetriebs vermittelt.
1-2 Tage pro Woche an der Berufsfachschule
Berufsbezogene Fächer:
Technische Grundlagen (Mathematik, Informatik, Lern- und Arbeitstechnik, Physik), technisches Englisch, Werkstoff- und Fertigungstechnik, Zeichnungs- und Maschinentechnik, Elektro- und Steuerungstechnik, bereichsübergreifende Projekte
zu verschiedenen Themen
Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während der Grundbildung die Berufsmaturitätsschule besucht werden.
Eidg. Fähigkeitszeugnis "Konstrukteur/in EFZ"
Angebote von Berufsfach- und höheren Fachschulen, von Fachverbänden und von der Swissmem Kaderschule
z.B. Automatikfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis, Prozessfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis, Technische/r Kaufmann/-frau mit eidg. Fachausweis
Industriemeister/in im Maschinen- und Apparatebau
z.B. Dipl. Techniker/in HF Konstruktionstechnik, Dipl. Techniker/in HF Maschinenbau, Dipl. Techniker/in HF Elektrotechnik
Bei entsprechender schulischer Vorbildung, z.B. Bachelor FH in Maschinentechnik, Bachelor FH in Elektrotechnik, Bachelor FH in Mechatronik
Idee, Organisation und Durchführung: Wirtschaftskammer Baselland
In Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Landschaft
In Zusammenarbeit mit der Stadt Liestal
Das Hauptbild dieser Webseite stammt von einer vergangenen Berufsschau. Die Erscheinungsreihenfolge ist rein zufällig und reflektiert keinesfalls irgendeine Geschlechterpräferenz. mehr...