Eidg. genehmigtes Reglement vom 10.4.2001
Direktionsassistentinnen und -assistenten übernehmen Kommunikations-, Informations- und Administrationsaufgaben in privaten Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung. Sie unterstützen die Geschäftsleitung und weitere Führungskräfte bei der Unternehmensführung.
Ihre Allgemeinbildung, ihr Fachwissen und ihre Berufserfahrung befähigen die Direktionsassistentinnen bei der Planung und Organisation von Aufgaben der Geschäftsleitung kompetent mitzuwirken und administrative Arbeitsabläufe nach unternehmerischen Gesichtspunkten zu realisieren. Im Direktionssekretariat delegieren sie tägliche Routinearbeiten an Mitarbeitende.
Direktionsassistenten verfügen über vertiefte betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kenntnisse und sind fähig, leistungswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche und soziale Aspekte im Unternehmen zu interpretieren und in den Arbeitsabläufen zu berücksichtigen. Sie kennen rechtliche Bestimmungen des Wirtschaftssystems sowie rechtliche Aspekte betrieblicher Abläufe.
Der Verantwortungs- und Aufgabenbereich variiert je nach Branche und Unternehmen. Direktionsassistentinnen sind mit dem modernen Kommunikations- und Informationsmanagement vertraut. Teilweise beteiligen sie sich an PC-Projekten. Ihre Kenntnisse setzen sie in der Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, beim Erstellen von Geschäftsgrafiken und Präsentationen sowie in der Termin- und Datenverwaltung ein.
Direktionsassistenten planen und koordinieren die anfallenden Termine und stellen Dokumentationen für Meetings zusammen. Bei wichtigen Besprechungen schreiben sie das Protokoll. Sie erstellen interne Berichte, Rundschreiben und Korrespondenz. Zudem kommunizieren sie schriftlich und mündlich in mindestens zwei Sprachen und übersetzen fremdsprachige Texte in die deutsche Sprache. Ihre Kenntnisse ermöglichen ihnen eine professionelle Verständigung mit fremdsprachigen Geschäftspartnern.
Das Managementsekretariat erfüllt zunehmend eine Drehscheibenfunktion. Diskretion, Zuverlässigkeit, selbstständige Arbeitsweise sowie gewandtes Auftreten sind unerlässliche Voraussetzungen für den reibungslosen Ablauf und das positive Image der Unternehmensführung.
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
und
4 Jahre kaufmännische Praxis nach Abschluss der Grundbildung
oder
- Abschluss einer anderen, mindestens 2-jährigen Grundbildung z.B. als Büroassistent/in
und
5 Jahre kaufmännische Berufspraxis nach Abschluss der beruflichen Grundbildung
oder
- ohne einen der genannten Abschlüsse:
Nachweis von mindestens 8 Jahren berufliche Praxis, davon 5 Jahre im kaufmännischen Bereich.
Eidg. genehmigtes Reglement vom 10.4.2001
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von Kursen erworben.
Reglement und Wegleitung können auf der Homepage von KV Schweiz, Zürich, abgerufen werden.
Vorbereitungskurse werden in zahlreichen Städten angeboten.
KV Schweiz, Zürich, führt auf der Homepage eine Liste mit den Lehrgangsanbietern.
Je nach Schule 2 - 4 Semester, berufsbegleitend
Deutsch: externe Unternehmungskommunikation, interne Berichterstattung, Protokoll.
Fremdsprache: Textredaktion, Übersetzung ins Deutsche, Lebenslauf und Textbesprechung.
Arbeitsplatzinformatik: Grundlagen und Praxis, Informationsmanagement, Informatik, Informationsbeschaffung, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Recht
"Direktionsassistent/in mit eidg. Fachausweis"
Angebote von KV Schweiz, von Höheren Fachschulen und Fachhochschulen sowie Weiterbildungszentren.
Dipl. Technische/r Geschäftsführer/in, dipl. Betriebswirtschafter/in des Gewerbes, dipl. Organisator/in
Dipl. Betriebswirtschafter/in HF
Bachelor FH in Betriebsökonomie, Bachelor in Mehrsprachiger Kommunikation
Idee, Organisation und Durchführung: Wirtschaftskammer Baselland
In Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Landschaft
In Zusammenarbeit mit der Stadt Liestal
Das Hauptbild dieser Webseite stammt von einer vergangenen Berufsschau. Die Erscheinungsreihenfolge ist rein zufällig und reflektiert keinesfalls irgendeine Geschlechterpräferenz. mehr...