Eidg. Verordnung vom 20.8.2009
Dentalassistentinnen und -assistenten arbeiten in Zahnarztpraxen und Zahnkliniken. Sie empfangen Patienten, assistieren bei Behandlungen, sterilisieren Instrumente, machen Röntgenaufnahmen und erledigen administrative Arbeiten.
Dentalassistentinnen begrüssen in Zahnarztpraxen Patientinnen jeden Alters. Beim ersten Besuch bitten sie diese, die Anmeldung auszufüllen und führen sie ins Wartezimmer.
Vor Beginn der zahnärztlichen Behandlung legen Dentalassistenten im Praxisraum die Instrumente, Materialien und Krankengeschichte des entsprechenden Patienten bereit. Danach rufen sie den Namen des Patienten auf, bitten ihn ins Sprechzimmer und bereiten ihn für die Behandlung vor. Während der Behandlung reichen sie dem Zahnarzt die Instrumente, saugen beim Patienten Speichel und Bohrkühlwasser ab und mischen die Füllungs- und Abdruckmaterialien an. Für einen bestmöglichen Arbeitsablauf kennen sie einzelne Behandlungsschritte genau. So können sie dem Zahnarzt schnell und ohne viele Worte assistieren.
Nach Anweisung der Zahnärztin erstellen Dentalassistentinnen Röntgenaufnahmen gemäss Strahlenschutzvorschriften. Sie fixieren dabei die Plättchen (den Röntgenfilm) im Mund an der richtigen Stelle und bringen den Röntgenapparat in Position. Bei digitalen Röntgenanlagen können die Bilder direkt am Bildschirm betrachtet werden. Bei herkömmlichen Apparaten entwickeln die Berufsleute die Bilder und legen sie der Zahnärztin zur Begutachtung vor.
Nach der Behandlung räumen sie den Praxisraum auf. Im Behandlungsraum gelten strikte Hygienevorschriften. Damit keine Krankheiten auf andere Patienten oder das Personal übertragen werden, desinfizieren Dentalassistenten den Behandlungsplatz und sterilisieren, pflegen oder warten Geräte und Instrumente.
Dentalassistentinnen erledigen zudem administrative Arbeiten. Sie bedienen das Telefon, vereinbaren Termine und bieten die Patienten zu regelmässigen Zahnkontrollen auf. Sie planen den Tagesablauf vorausschauend, führen die Krankengeschichten nach, schreiben Rechnungen und Briefe oder verbuchen Zahlungseingänge. Sie überwachen das Materiallager, machen Bestellungen, vermeiden unnötigen Abfall und entsorgen diesen umweltgerecht.
Eidg. Verordnung vom 20.8.2009
3 Jahre
In einer zahnärztlichen Praxis oder in einer Zahnklinik
1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule
Berufsbezogene Fächer:
Patientenbetreuung, naturwissenschaftliche Grundlagen, Prophylaxemassnahmen, Hygienemassnahmen, indirekte Assistenz / Apparate- und Instrumentenpflege, direkte Assistenz bei Behandlungen, administrative Arbeiten, Röntgen, Fremdsprache
Zu verschiedenen Themen
Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während der Grundbildung die Berufsmaturitätsschule besucht werden.
Eidg. Fähigkeitszeugnis "Dentalassistent/in EFZ"
Angebote an Berufsfachschulen, zahnmedizinischen und anderen Gesundheitsschulen sowie Berufsverbänden und Stiftungen, z.B. als Schulzahnpflege-Instruktor/in (SZPI)
SSO-Fachausweise als Prophylaxeassistent/in oder als Dentalsekretär/in
Dipl. Dentalhygieniker/in HF
Idee, Organisation und Durchführung: Wirtschaftskammer Baselland
In Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Landschaft
In Zusammenarbeit mit der Stadt Liestal
Das Hauptbild dieser Webseite stammt von einer vergangenen Berufsschau. Die Erscheinungsreihenfolge ist rein zufällig und reflektiert keinesfalls irgendeine Geschlechterpräferenz. mehr...