Eidg. Verordnung vom 20.12.2006
Automobil-Fachmänner und -Fachfrauen warten und reparieren Motor, Antrieb und Fahrwerk von Personenwagen oder Nutzfahrzeugen. Sie überprüfen Fahrzeugkomponenten, stellen sie optimal ein und ersetzen defekte Teile.
Automobil-Fachmänner erledigen selbstständig allgemeine Service- und Reparaturarbeiten. Im Bereich der Fahrzeugelektrik übernehmen sie einfachere Reparaturen.
Für den Service und Unterhalt überprüfen Automobil-Fachfrauen die Funktionsfähigkeit der verschiedenen Komponenten von Motor, Antrieb und Fahrwerk. Dafür verwenden sie elektronische und computergestützte Mess- und Testsysteme. Sie kontrollieren bspw. Radaufhängung, Starter und Bremsanlagen, prüfen die Batterien und laden sie auf. Sie machen den Ölwechsel und ersetzen abgenützte Reifen. Sie warten Beleuchtung, Klimaanlage, Kühl-, Zünd- und Einspritzsysteme. Sie führen Einstellarbeiten an der Lenkung und den Ventilen durch. Zuständig sind sie auch für die Abgasmessung. Bei Nutzfahrzeugen prüfen und warten sie zudem Vorrichtungen wie Kipp-, Hub- und Ladeeinrichtungen oder Anhänger.
Bei Reparaturarbeiten müssen defekte Teile meistens ersetzt werden. Automobil-Fachmänner bauen ganze Anlagen oder Teile davon fachgerecht aus dem Fahrzeug aus. Sie wechseln z.B. Kupplungen, Antriebssysteme oder Getriebe aus und montieren neue Auspuffanlagen. Dafür stehen ihnen Handwerkzeuge und Einrichtungen wie Hebebühnen zur Verfügung. Metalle bearbeiten sie durch Sägen, Bohren, Schweissen, Gewindeschneiden usw.
Da moderne Fahrzeuge technisch sehr komplex sind, orientieren sich Automobil-Fachfrauen bei ihrer Arbeit an technischen Dokumenten, Schemas und Schaltplänen. Sie können diese richtig interpretieren und anwenden. Weil schon kleine Nachlässigkeiten zu Unfällen führen können, müssen sie exakt und konzentriert arbeiten. Sie halten sich dabei strikte an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften.
Ausserdem beraten Automobil-Fachleute die Kundschaft und lagern, bewirtschaften und entsorgen Betriebsstoffe umweltgerecht.
Eidg. Verordnung vom 20.12.2006
3 Jahre
In einer Werkstatt für Personenwagen oder Nutzfahrzeuge
Im 1. Ausbildungsjahr 1½ Tage, ab dem 2. Ausbildungsjahr 1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule
Berufsbezogene Fächer:
Rechnen / Physik, Elektrotechnik, Stoffkunde / Fertigungstechnik, Kommunikation / Kundendienst, technische Informationen, Vorschriften, Informatik, Elektrik / Elektronik, Motor, Antrieb, Fahrwerk
Zu verschiedenen Themen
Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während der Grundbildung die Berufsmaturitätsschule besucht werden.
Lernende erwerben während der Grundbildung den Fahrausweis für Personenwagen bzw. Nutzfahrzeuge.
Eidg. Fähigkeitszeugnis "Automobil-Fachmann/-frau EFZ"
Angebote des AGVS Autogewerbeverbandes der Schweiz und von Berufsfachschulen
Mit eidg. Fachausweis:
Dipl. Automobilkaufmann/-frau
z.B. Dipl. Techniker/in HF Maschinenbau, Dipl. Techniker/in HF Elektrotechnik
Bachelor of Science (FH) in Automobiltechnik
Idee, Organisation und Durchführung: Wirtschaftskammer Baselland
In Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Landschaft
In Zusammenarbeit mit der Stadt Liestal
Das Hauptbild dieser Webseite stammt von einer vergangenen Berufsschau. Die Erscheinungsreihenfolge ist rein zufällig und reflektiert keinesfalls irgendeine Geschlechterpräferenz. mehr...